Acerca de
Clan Regeln
§1 Aufnahme in den Clan:
Man sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter: 16 Jahre
Funktionierendes Headset
Teamfähigkeit
Relativ häufig online sein
Akzeptieren der Clan-Regeln
Die Mitgliedschaft kann formlos beim jeweiligen Spielleiter, oder der Clanleitung gestellt werden. Stimmt der jeweilige Spielleiter zu, werdet ihr zunächst als Mitglied auf Probe (Trialmember) aufgenommen. Die Probezeit (Trialzeit) beträgt grundsätzlich einen Monat, kann aber bei Bedarf beliebig verkürzt oder verlängert werden. Während der Trialzeit beteiligt ihr euch aktiv am Clanleben und wir beobachten eure Clanaktivitäten, wie z. B. die Onlinezeiten, den Teamgeist und das Spielverhalten. Am Ende der Trialzeit entscheidet der Spielleiter, in Abstimmung mit der Clanleitung über eure Aufnahme in den Clan und informiert den Clan über neue Mitglieder.
Mitglieder, die unter 18 sind, dürfen nur mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten in den Clan eintreten. Dies wird mit einer Unterschrift des Erziehungsberechtigten bestätigt.
§2 Organisation
Die Clanführung wird vom Präsidenten Downator wahrgenommen, unterstützt durch Den Vize Präsident Treewy, den Kassier NL4A und den Aktuar Multi, so bildet sich so die Clanleitung. Sie haben in allen Clanangelegenheiten das uneingeschränkte Entscheidungsrecht. Bedarfsweise ziehen sie bei einzelnen Entscheidungen weitere Personen Ihres Vertrauens hinzu. Für jedes Spiel wird von der Clanleitung ein Spielleiter und ggf. ein Vertreter ernannt. Jeder Spielleiter bzw. dessen Vertreter leiten Ihr ,,Team„ eigenverantwortlich. Ebenfalls gibt es weitere Positionen die den Verein organisatorisch unterstützen die Manager.
§3 Registrierung und Spielername
Zur Verwaltung des Clans müssen sich alle Mitglieder auf der Homepage registrieren. Mitglieder können nach dem Beitritt ihren Spielernamen (Nicknamen) frei wählen. Gern gesehen ist der Zusatz „SBC’“ als Clankürzel voranzustellen. Sollte ein Mitglied in Ausnahmefällen seinen Nicknamen ändern wollen, muss der Personalmanager der Änderung zustimmen. Der vollständige Nickname ist immer in der Mitgliederliste abzuändern.
§4 Verhalten
Das Verhalten innerhalb des Clans und gegenüber anderen Clans sollte dem Alter angemessen, freundlich und fair sein. Wir dulden keine Beleidigungen, Beschimpfungen oder grundlose Anschuldigungen. Ebenso haben Diskriminierungen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bei uns keinen Platz und führen zu Konsequenzen, welche bis zum Ausschluss aus dem Clan führen können. Seid euch immer bewusst, dass ihr mit dem Clankürzel „SBC“ vor eurem Nicknamen den Clan nach aussen repräsentiert. Alle Clanmitglieder sind unabhängig von ihren Fähigkeiten, oder der Spielstärke gleich. Der gemeinsame Spass am Spiel steht im Vordergrund.
§5 Aktiv oder Inaktiv
Jedes Mitglied sollte mindestens einmal pro Woche online sein. Längere Abwesenheiten (Urlaub, familiäre oder berufliche Dinge, etc.) sollen dem Spielleiter oder der Clanführung mitgeteilt werden. Ist jemand länger als einen Monat unangekündigt abwesend, wird sein Status auf „Inaktiv“ gesetzt.
§6 Geheimhaltungspflicht
Vertrauliche Dinge, insbesondere Personalien von Mitgliedern, Zugangsdaten / Kennwörter für Homepage usw. dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
§7 Clankosten
Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Die Homepage, Reallive-Events, Social Media und Turniere verursachen erhebliche Kosten, die wir durch die Mitgliederbeiträge finanzieren.
Die Mitgliedschaft in unserem Clan kostet pro Mitglied Jährlich 100.-Fr.
Bei frühzeitigem Austritt wird kein Beitrag zurückerstattet.
§8 Manipulation/Cheaten
Wer in irgendeiner Art und Weise cheatet oder Programmierfehler zu seinem Vorteil nutzt, wird umgehend aus dem Clan ausgeschlossen. Dafür ist bei uns kein Platz. Wenn wir verlieren, dann mit Anstand und Würde.
§9 Informationspflicht
Sowohl Discord, Clanhomepage als auch Social Media Accounts sollten regelmäßig besucht werden, um über News und Änderungen informiert zu sein.
§10 Mitgliedschaft in anderen Clans
Ist ein Mitglied des SwissBamClan noch in anderen Clans Mitglied, können in einzelnen Fällen Ausnahmen gemacht werden, vorausgesetzt es handelt sich nicht um dasselbe Spiel. Diese müssen dann aber vorher mit dem Spielleiter bzw. der Clanleitung abgesprochen sein.
§11 Werbung
Eigenwerbung ist im Clan untersagt, weil dies gegen die Prinzipien eines Vereins verstösst.
Unser Clan möchte sich als Einheit nach aussen präsentieren.
§12 Einverständnis
Jedes Mitglied des Clans, sowie jeder der als Trialmember aufgenommen werden möchte, erklärt sich ausnahmslos mit den obigen Regeln einverstanden. Diese sind für alle verbindlich und werden als bekannt vorausgesetzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist kein Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. Auf einen Regelverstoss folgt die erste Verwarnung, bei erneutem Regelverstoss die zweite Verwarnung, mit zusätzlichem Gespräch mit der Clanleitung und dem Spielleiter. Bei dem dritten Verstoss kommt ein
1-monatiges Clantimeout zum Zuge. Kommt es zu einem weiteren oder besonders schweren Verstoss, wird man vom Clan ausgeschlossen.
§12.1 Veröffentlichung von Fotos und Namen der Mitglieder:
Mitglieder des Swiss Bam Clans erklären sich hiermit einverstanden, dass ihre Fotos und Namen in Bezug auf die Aktivitäten und Veranstaltungen des Clans veröffentlicht werden können. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf soziale Medien, offizielle Clan-Websites, Werbematerialien, Pressemitteilungen und andere öffentliche Kommunikationskanäle. Der Clan wird stets darauf achten, die Privatsphäre und das Ansehen seiner Mitglieder zu wahren und sensible Informationen zu schützen. Falls ein Mitglied nicht wünscht, dass sein oder ihr Name oder Foto veröffentlicht wird, wird darum gebeten, dies dem Clan schriftlich mitzuteilen. Der Clan wird sich nach Erhalt eines solchen schriftlichen Antrags nach besten Kräften bemühen, die entsprechenden Informationen nicht zu veröffentlichen.
§13 Schlussbemerkung
Bei allen Regeln sollte man nicht vergessen, dass Call of Duty, Battlefield, Need for Speed usw. nur Spiele sind und nichts mit dem wahren Leben zu tun haben, deshalb sollte man sie auch als solche und nur als solche, sehen. Wir wünschen euch viel Spass beim Zocken
§14 Regeländerungen
Die Clanleitung behält sich das Recht vor, die Regeln und Bestimmungen jederzeit zu verändern.
Trial Zeit
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§1 Trial Zeit
Die Trial-Zeit ist zum Schutz des Swiss Bam Clan und der neuen Member gedacht und wird gleichzeitig auch als erster Anhaltspunkt für die ,,Einteilung„ innerhalb der Clans genutzt.
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§2 Länge
Die Trial-Zeit beträgt grundsätzlich einen Monat, kann aber nach Bedarf in Absprache den Personalmanagern oder der Clan Leitung angepasst werden.
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§3 Schritte
Nach dem ersten Gespräch mit einem der Personal Managern, wird man auf unseren Discord-servern mit der Trial-Member Rolle eingeladen. Nun ist es in der Verantwortung des Trial-Members sich vorzustellen und sich in den Spielen zu etablieren.
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§4 Einteilung
Die Einteilung erfolgt nach Ablauf des Trial-Monats und wird durch die Personal Manager vollzogen.
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§5 Aufname
Falls sich ein Trial-Member innerhalb dieses Monats nicht bei einem Personal Manager gemeldet hat, wird er automatisch in den Swiss Bam Clan aufgenommen.
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§6 Besondere Fälle
In besonderen Fällen kann auch nach absolvieren der Trial-Zeit entschieden werden das ein Trial-Member nicht in den Swiss Bam Clan aufgenommen wird.
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§7 Beurteilung
Im Allgemeinen wird während der Trial-Zeit beurteilt wie der Trial-Member zwischenmenschlich mit dem Swiss Bam Clan harmoniert, auch Clanaktivitäten wie Onlinezeiten, Teamgeist und Spielverhalten werden so eruiert.
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§8 Regeländerungen
Die Clanleitung behält sich das Recht vor, die Regeln und Bestimmungen jederzeit zu verändern.
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